Schlappe für Google: Wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, muss der Internetkonzern die automatischen Suchtipps anpassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Kläger wollte nicht mit Scientology in Verbindung gebracht werden.Ein Unternehmer hat mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen - er hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte.
Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Google muss aber nicht vorab prüfen und filtern, sondern erst nach Hinweis auf die Verletzung von Rechten Dritter reagieren.
Die Richter weisen darauf hin, dass eine Suchmaschine wie Google nur haftet, wenn "zumutbare Prüfpflichten" verletzt wurden. Konkret heißt das: Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge "generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen". Der Betreiber sei grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlange.
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